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Mittwoch, 26.09.2018

Vertrauen erschüttert? Heubeck stellt Anpassungsbedarf an den neuen Heubeck-Richttafeln 2018 G fest

Normalerweise überprüfen Aktuare ihre Ergebnisse intensiv und es ist ein mehr als außergewöhnliches Ereignis, wenn die Heubeck AG, deren Richttafeln seit Jahrzehnten eine Institution für die Bilanzierung darstellen, einen Fehler einräumen muss. Dies ist umso bedeutsamer, da die Richttafeln erst dann zu nach § 6a EStG anerkannten Richttafeln werden, wenn sie vom Bundesfinanzministerium genehmigt werden.

Am 25.09.2018 - zwei Monate - nach der Veröffentlichung der neuen Richttafeln räumte die Heubeck AG nun Fehler ein: Im Rahmen interner Auswertungen hat Heubeck Inkonsistenzen in Bezug auf die verwendeten Datengrundlagen festgestellt. Diese führen dazu, dass der Trend zur Verbesserung der Sterblichkeiten und damit zur Verlängerung der Lebenserwartung um durchschnittlich 10 % überschätzt wird. Dadurch fallen die auf der Grundlage der RT 2018 G berechneten Pensionsrückstellungen insgesamt höher aus als bei durchgängig konsistenter Ableitung des Sterblichkeitstrends.

Die Heubeck AG hält zwar ihre neuen Richttafeln für richtig, denn aus Sicht der handelsrechtlichen oder internationalen Rechnungslegung könnte ein höherer Trend mit Hinweis auf sozioökonomischen Aspekte durchaus begründet werden. Dennoch hat der Vorstand der Heubeck AG beschlossen, die Richttafeln anzupassen und eine überarbeitete Version vorzulegen. Die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung sieht die Heubeck AG damit weiterhin gegeben.

Der Vorstandsvorsitzende Dr. Richard Herrmann sieht, dass dieser singuläre Vorgang das Vertrauen erschüttert: "Es ist äußerst bedauerlich, dass die Inkonsistenz bislang nicht aufgefallen war. Wir hoffen, dass mit dieser schnellen Anpassung das Vertrauen in die Richttafeln auch weiterhin gewährt bleibt."

Hinweis für die Praxis:

Die Heubeck AG geht davon aus, dass es mindestens zwei Wochen dauern wird, bis die Anpassungen umgesetzt sind. Man geht offenbar aus, dass der steuerliche Anerkennungsprozess nicht tangiert wird. Es wird allerdings zu beobachten sein, ab wann die neuen Richttafeln tatsächlich angewandt werden können. Die neue Bilanzsaison steht vor der Tür.

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