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Rein in die Kartoffeln und wieder raus: Das Update des Updates der Heubeck-Richttafeln 2018 G ist da
Das ist die Maus, die der kreisende Berg gebar:
Im Rahmen interner Auswertungen hat die Heubeck-Richttafeln-GmbH, Herausgeberin der neuen RT 2018 G, Inkonsistenzen in Bezug auf die verwendeten Datengrundlagen festgestellt. Diese führen dazu, dass der Trend zur Verbesserung der Sterblichkeiten und damit zur Verlängerung der Lebenserwartung überschätzt wird. Dadurch fallen die auf der Grundlage der RT 2018 G berechneten Pensionsrückstellungen insgesamt etwas höher aus als bei durchgängig konsistenter Ableitung des Sterblichkeitstrends. Diese Abweichung war allerdings sehr gering: Denn - so die Heubeck AG - aus Sicht der handelsrechtlichen oder internationalen Rechnungslegung könnte ein höherer Trend mit Hinweis auf sozioökonomische Aspekte durchaus begründet werden.
Ergebnis:
Trotz dieser Geringfügigkeit hat die Geschäftsführung der Heubeck AG der Heubeck-Richttafeln-GmbH beschlossen, die neuen Richttafeln anzupassen und eine überarbeitete Version vorzulegen. Dies sind die Hauptpunkte der Anpassung:
- Bei der neuen Version der RT 2018 G sind die verwendeten Datengrundlagen angepasst und die Inkonsistenzen behoben worden.
- Der Trend zur Sterblichkeitsverbesserung hat sich dadurch leicht abgesenkt, Dadurch mussten konstruktionsbedingt auch die Basistafel geringfügig angepasst werden.
- Im Zuge des neuen Updates wurde weiterhin noch eine kleine Unstimmigkeit im Bereich der Fluktuationswahrscheinlichkeiten für die Unisex-Standard-Tafel bereinigt.
- Formelwerk und Aufbau der Tafeln wurden ansonsten ohne Änderungen beibehalten.
- Die materiellen Auswirkungen der vorgenommenen Anpassungen sind gering: In der Steuerbilanz wird nach der Anpassung eine Zuführung zur Pensionsrückstellung nur noch in Höhe zwischen 0,5 % und 1,2 % (gegenüber 0,8 % bis 1,5 % bei dem alte Update der RT 2018 G) erwartet, nach handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen kann der Einmaleffekt bei 1,0 % bis 2,0 % (gegenüber 1,5 % bis 2,5 % beim alten Update) liegen.
Und die Anerkennung durch das Bundesfinanzministerium und die Wirtschaftsprüfer?
Die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung und die Anerkennung durch die Wirtschaftsprüfer sieht die Geschäftsführung der Heubeck AG weiterhin gegeben. Sie ist allerdings noch nicht erfolgt. Betroffen sind grundsätzlich alle Jahresabschlüsse, die nach Veröffentlichung der Tafeln und nach Anerkennung durch BMF/WP aufgestellt werden, also insbesondere die Abschlüsse zum Bilanzstichtag 31.12.2018.