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Brexit: Wie geht es mit den britischen Lebensversicherungen weiter?
Hintergrund
Um es vorwegzunehmen: Wie sich der Brexit auf englische/britische Lebensversicherungsverträge deutscher Versicherter auswirken wird, ist derzeit noch unklar.
Versicherte, bei dem in Deutschland wohl bekanntesten britischen Versicherer, Standard Life, haben dieser Tage Briefe erhalten, in denen ihnen die Strategie der Gesellschaft insachen Brexit erläutert wird. Danach ist beabsichtigt, 600.000 Lebensversicherungsverträge nach Irland zu übertragen und so deren Verbleib in der EU auch im Falle des Brexits sicherzustellen. Das ist zunächst als anlegerfreundlich und kundennah zu loben. Die Versicherten und der Vertrieb der Standard Life wurden bereits umfangreich informiert. Die Übertragung soll nach der Genehmigung durch ein britisches Gericht (finale Gerichtsverhandlung im Februar 2019) durchgeführt werden.
Um weiterhin auf dem EU-Markt präsent bleiben zu können und um ihre deutschen Kunden vor Nachteilen zu schützen, werden vermutlich auch andere Gesellschaften in ähnlicher Weise verfahren.
Die Folgen
Als relativ sicher gilt, dass durch die Übertragung, wie sie Standard Life plant, der Insolvenzschutz des britischen Entschädigungsfonds wegfällt. Bei einer Insolvenz der Gesellschaft wird also die britische Einlagensicherung vermutlich nicht leisten. In der Branchendiskussion haben sich dazu schon einige Stimmen zu Wort gemeldet, die meinen, dass wenn dieser Schutz tatsächlich in Anspruch genommen werden müsste, ohnehin ein weltweites Kapitalmarktdesaster stattfände, das alle Anlageformen gleichmäßig treffen würde. Diese Voraussage ist wohlfeil, aber kaum endgültig begründbar.
So könnte man dagegen einwenden, dass die durch den Brexit verursachte Umwälzung am Lebensversicherungsmarkt auch ohne das geschilderte Crash-Szenario für eine britische Lebensversicherungsgesellschaft mit hohen Anteilen internationalen Geschäfts durchaus bedrohlich werden kann.
Fazit
Endgültige und absolut wirksame Problemlösungen sind derzeit zu diesen Fragen noch nicht zu haben. Gleichwohl werden die Versicherten, spätestens nachdem sie entsprechende Schreiben der Gesellschaften erhalten haben, Gesprächsbedarf haben.
Dieser Beitrag wurde erstellt von Helmut Kapferer.