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BAG: Kein AGG-Verstoß durch Stellenausschreibung für "junges und dynamisches Unternehmen"
Der Fall
Ein im Jahr 2004 gegründetes IT-Unternehmen bezeichnete sich in einer Stellenausschreibung im Jahr 2014 als "junges und dynamisches Unternehmen". Eine 53-jährige Bewerberin sah darin eine Altersdiskriminierung und klagte, nachdem ihre Bewerbung erfolglos blieb, auf Zahlung einer Entschädigung.
Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht wiesen die Klage ab. Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts stellte die Bezeichnung "junges und dynamisches Unternehmen" eine unternehmensbezogene Information dar, die sich nicht auf die Belegschaft oder die erwünschten Bewerber bezog.
Die Entscheidung
Das BAG wies die Revision der Bewerberin zurück. Ihr stehe kein Anspruch auf eine Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG zu. Denn in der Bezeichnung "junges und dynamisches Unternehmen" innerhalb der Stellenausschreibung sei keine Altersdiskriminierung zu erblicken.
Es ist also zu differenzieren: Zwar stellt eine Stellenausschreibung, in der mit einem "jungen dynamischen Team" geworben wird, laut BAG eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters dar. Denn dadurch wird zum Ausdruck gebracht, dass ein Arbeitnehmer gesucht wird, der ebenso jung und dynamisch ist wie die Mitglieder des vorhandenen Teams (BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14).
Im vorliegenden Fall dienten die Begriffe "jung" und "dynamisch" indes der Beschreibung des Alters und damit einer Eigenschaft des Unternehmens. Da das Alter des Unternehmens nichts darüber aussagt, wie alt die dort Beschäftigten sind, ließ sich aus der Bezeichnung "junges und dynamisches Unternehmen" keine bestimmte Erwartung an das Lebensalter der Stellenbewerber ableiten.
Übrigens...
Gegen Ersatzansprüche nach dem AGG können sich Unternehmen bei Bedarf versichern. Angeboten werden Haftpflichtversicherungs- oder Rechtsschutzversicherungslösungen. Zunehmend stellen Versicherer Deckung für AGG-Ansprüche in bestimmtem Umfang auch im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung und der D&O-Versicherung zur Verfügung.