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Pleitewelle bei Pensionskassen geht weiter: Steuerberater Pensionskasse betroffen
Der Vorstand der Steuerberater Pensionskasse hat am 29.11.2018 einen geänderten Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 aufgestellt. Mit diesem geänderten Jahresabschluss 2017 wurde festgestellt, dass per 31.12.017 die Solvabilitätskapitalanforderung nicht mehr bedeckt ist. Zum 31.12.2017 beträgt die Solvabilitätskapitalanforderung ca. 39 Mio. EUR. Die gesamten Eigenmittel belaufen sich zu diesem Stichtag auf ca. 21 Mio. EUR. Dabei ist berücksichtigt, dass die Zurechnung des Nachrangkapitals gemäß § 214 Abs. 4 VAG im Fall fester Laufzeiten auf 25 % der Eigenmittel und 25 % der Solvabilitätskapitalanforderung begrenzt ist. Die Unterdeckung beträgt rund 17 Mio. EUR. Die Eigenmittel belaufen sich auf 55,3 % der Solvabilitätskapitalanforderung.
Diese Unterdeckung besteht auch 2018, wie der Vorstand mitteilt: Auf der Grundlage des geänderten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 liegt eine Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung auch zum aktuellen Zeitpunkt vor. Die mit der Ad-hoc-Mitteilung vom 19.10.2018 veröffentlichte drohende Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung zum Bilanzstichtag 31.12.2018 ist bereits eingetreten.
Es droht weiterhin die Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung zum Bilanzstichtag 31.12.2018. Diese Unterdeckung war mit Ad-Hoc-Mitteilung vom 19.10.2018 schon avisiert worden.
Die Aufsichtsbehörde (BaFin) wurde nach § 134 Abs. 1 VAG über die Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung unterrichtet.
Es könnte auch bei dieser Pensionskasse satzungsgemäß zu einer Herabsetzung der Leistung oder Erhöhung der Beiträge oder einer Kombination beider Maßnahmen kommen.
Die Ad-Hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR vom 05.12.2018 können Sie hier abrufen.