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Michael Köhne - Versicherungskaufmann (IHK)

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Dienstag, 15.01.2019

Britische Lebens­versicherung und Brexit: Die Optionen für Ihre Verträge

Brief beunruhigt Leser

Post von britischen Lebens­versicherern sorgte bei vielen unserer Leser in den vergangenen Wochen für Unruhe: "Aufgrund des geplanten Austritts des Vereinten König­reichs aus der EU müssen wir Änderungen vornehmen, um jetzt und in Zukunft mit Ihnen Geschäfts­beziehungen pflegen zu können", heißt es zum Beispiel im Schreiben des Anbieters Stan­dard Life an mehr als 500 000 Kunden im deutsch­sprachigen Raum. Ähnliche Schreiben sandten auch Clerical Medical, Friends Provident (als Marke der Aviva-Gruppe) und Royal London an Versicherte.

Brexit sorgt für Unsicherheit

Der Brexit ist eine Premiere, die Rechts­folgen in vielen Fällen nicht ganz klar. Besonders wenn es bei den Verhand­lungen zum Austritt Groß­britanniens aus der Europäischen Union (EU) nicht pünkt­lich zu ausreichenden Rege­lungen kommt. Dann drohen die Lebens­versicherungs-Verträge ungültig zu werden. Laut Finanz­ministerium sind die Bundes­regierung und die Finanz­aufsicht deshalb dabei, den Fall des unge­regelten Austritts so vorzubereiten, dass es im Finanz­bereich nicht zu größeren Einschränkungen käme.

Stan­dard Life und Co sorgen vor

Auch die britischen Lebens­versicherer selbst haben vorgesorgt: Sie wollen die Policen von EU-Bürgern auf bestehende oder neu gegründete Tochtergesell­schaften in Luxemburg oder Irland über­tragen. So würden sie weiter EU-Recht unterliegen und wären nicht von drohenden Unsicherheiten rund um den Brexit betroffen. Standard Life, Aviva (Friends Provident) und Royal London (Über­trag nach Irland) sowie Clerical Medical (Über­trag nach Luxemburg) informieren ausführ­lich im Internet. Canada Life wird zwar auch oft als britische Lebens­versicherung geführt, hat ihren Sitz aber bereits in Irland.

Insolvenz­schutz nach Über­tragung schwächer

Für die Versicherten soll sich in puncto Ansprech­partner und Zahlungs­flüssen vor­erst nichts ändern. Anders beim Insolvenz­schutz: "Bitte beachten Sie unbe­dingt, dass Ihr Versicherungs­vertrag (...) nicht mehr unter dem Schutz des britischen Financial Services Compensation Scheme (FSCS) steht", schreibt die Stan­dard Life ihren Kunden.

Hintergrund: Bisher sind die Verträge im Falle einer Insolvenz des Anbieters vom britischen Entschädigungs­fonds gesichert. Wird ein Versicherer zahlungs­unfähig, springt der Fonds ein und bedient Versicherte weiter. Mit Protektor gibt es eine ähnliche Einrichtung auch in Deutsch­land. Einen vergleich­baren Entschädigungs­fonds für diese Verträge gibt es weder in Irland noch in Luxemburg. Viele Leser fragten bei der Stiftung Warentest nach, ob es ein "Sonderkündigungs­recht" gebe, da nun einseitig Änderungen an den Verträgen vorgenommen wurden. Darauf haben Kunden nach unserem bisherigen Kennt­nisstand aber keinen Anspruch, da der Entschädigungs­fonds kein Vertrags­inhalt war, sondern ein gesetzlich vorgeschriebener Schutz.

Andere Sicherungs­mecha­nismen greifen

Aus Sicht von Stan­dard Life sei der Wegfall aber auch keine deutliche Verschlechterung. Ihre Kunden seien nach irischem Aufsichts­recht durch ein Sicherungs­vermögen geschützt, das getrennt vom Vermögen der Versicherung gehalten werde. Im Falle einer Insolvenz stünden diese Vermögens­werte zunächst Versicherten zu. Zudem gäbe es auch in Irland eine Finanz­aufsicht, die Kunden schütze. Weiter habe ein unabhängiger Sach­verständiger, der von den britischen Aufsichts­behörden zugelassen sei, das Vorhaben geprüft. Dieser bestätige die Finanz­stärke von Stan­dard Life und halte die Insolvenz für ein "unwahr­scheinliches Ereignis".

Gerichts­verfahren Anfang 2019

Ähnliche Analysen mussten auch die anderen Anbieter vorlegen. Denn dem Über­trag muss zunächst ein britisches Gericht zustimmen. Es über­prüft, dass die Belange der Versicherungs­nehmer gewahrt sind. Die Gerichts­termine sind für das erste Quartal 2019 angesetzt. Bis dahin können Kunden Einwände gegen das Verfahren bei den Anbietern oder beim Gericht selbst erheben. Diese Einwände sollen im Verfahren vorgetragen werden. Ein Sprecher von Stan­dard Life teilte test.de dazu mit: "Alle Einwände, die uns schriftlich oder telefo­nisch erreichen, werden über­setzt, gebündelt und dem Gericht in Schott­land zur Verfügung gestellt." Ein Bericht­erstatter trage die Einwände vor Gericht vor, damit dieses und die Aufsichts­behörden die Einwände hören.

Mögliches Problem beim Rentenbe­zug

Zwar fordern im Internet schon Dienst­leister auf: "Schnell vor Brexit kündigen" - doch aus Sicht der Experten von Finanztest besteht dazu kein Anlass. Versicherte sollten gelassen ihre Optionen prüfen (siehe unten). Selbst wenn es irgend­wann zu einer Insolvenz käme, wäre das in der Anspar­phase wahr­scheinlich kein großes Problem. Kunden halten in ihren Policen Anteile an Fonds, die ihnen zustehen. Größere Probleme hätten dagegen Personen, die schon eine Rente beziehen. Denn wenn es keine Versicherung mehr gibt, gibt es auch die Leistung Rente nicht mehr. Rentenbezieher würden mit einer Kapitalzahlung abge­funden. Das Geld könnten sie dann natürlich bei einem deutschen Versicherer wieder in eine lebens­lange Rente umwandeln lassen - die gleichen Konditionen werden sie aber vielleicht nicht mehr bekommen.

Quelle: www.test.de

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