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Forschungsbericht zur digitalen Rentenplattform veröffentlicht
Dazu hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Studie in Auftrag gegeben, die jetzt veröffentlicht wurde (Die Studie finden Sie hier). Das Wichtigste aus diesem Forschungsbericht in Schlagworten im Folgenden.
1. In einem ersten Schritt soll die Bereitstellung für die Versorgungsträger freiwillig sein. Erst zu einem späteren Zeitpunkt soll dies zur Pflicht werden. Es sollen großzügige Übergangsfristen eingeräumt werden. Im Land des Perfektionismus, Deutschland, ist das eine gute Nachricht. So kann in einer diversen Vorsorgelandschaft ein erster Schritt gemacht werden.
2. Überhaupt wird eine stufenweise Einführung empfohlen - auch das eine gute Nachricht, damit die Vielzahl von Versorgungsträgern sich auf die neue Plattform einstellen kann. Übrigens: Gerade die Einbeziehung der Beamtenversorgung und der berufsständische Versorgung werden explizit auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Denn hier sind - so die Studie - noch keine Standmitteilungen üblich, d.h., es wird eine längere Vorbereitungsphase benötigt.
3. Die Informationen sollen den schon bestehenden Standmitteilungen entnommen werden. Auch das ist eine gute Nachricht: Denn schon heute sind in manchen Bereichen diese Informationen normiert und eine Verwendung der schon bekannten Informationen stärkt das Vertrauen der Bürger*innen in die neue Plattform.
4. Es soll durch die Plattform eine Modellrechnung erstellt werden. Die Modellrechnung soll unter Berücksichtigung der heutigen Kaufkraft die gesamten vorhandenen Ansprüche in Form einer lebenslangen Rente schätzen. Das ist ein ambitioniertes Ziel. Gut ist, dass dieser Gesamtüberblick auf die Plattform verlagert wird. Damit ist ein einheitlicher Standard gewährleistet. Gut ist auch, dass das Ziel nur ein Schätzwert ist. Denn eine Prognose für die Zukunft kann mehr nicht sein.
5. Die Information steht den Bürger*innen auf Anfrage zur Verfügung, d.h., es muss jeder selbst aktiv werden. Es soll ein komfortable Datentransport für die Bürger*innen möglich sein als Basis für eine persönliche Beratung. Eine dauerhafte Speicherung in den Datenbanken ist nicht geplan. Das ist eine weitere praxisnahe Lösung.
6. Es sollen nur monetäre Leistungen einbezogen werden. Dabei muss in der dritten Säule das Fälligkeitsdatum im rentennahen Alter liegen. Für den ersten Schritt ist auch das pragmatisch.
7. Die Studie hebt auch hervor, dass das Design der Darstellung konsequent auf die Nutzersicht abgestellt werden muss, damit die Nutzer*innen nicht von der Komplexität erschlagen werden. Diese Sicht ist sehr praxisorientiert - man sieht aber auch, dass zusätzliche, erklärende Angaben/Informaitonen adressiert werden. Das erhöht die Komplexität deutlich.
8. Diese digitale Plattform gibt es nicht zum Nulltarif. Die Studie hebt hervor, dass z.B. der Zugriff auf bestehende Standmitteilungen den Aufwand für die Versorgungseinrichtungen so gering wie möglich halten soll - hoffentlich findet das auch beim Gesetzgeber Gehör. Daher nennt die Studie auch "den Willen des Gesetzgebers" für eine möglichst kosteneffiziente Lösung, die auch eine Entlastung der Versorgungsträger mitumfasst, als wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz einer solchen Plattform.
Der Fahrplan und die Stolpersteine:
1.Ein ausführlicher Pilot ist in den nächsten 2-3 Jahren geplant. Ende 2019 soll ein erster Gesetzesentwurf vorgelegt werden.
2.Es herrscht noch Diskussionsbedarf bei der ausgesprochen wichtigen Frage: Welche einheitliche Identifikationsnummer wird verwendet? Hier bieten sich vor allem die Steuer-ID und die Rentenversicherungsnummer als einheitliche, schon bekannte ID an. Alles andere - das erkennt auch die Studie - schränkt den Wirkungsgrad der Plattform ein.
3.Ein weiterer großer Diskussionspunkt wird sein, wo die Plattform organisatorisch angesiedelt wird. Im Hintergrund bietet sich die Deutsche Rentenversicherung an, aber ein solches technisches Großprojekt wird regelmäßig - wie z.B auch in Schweden - besser privatwirtschaftlich durchgeführt. Sonst droht schnell der Flughafen Berlin in neuem Gewand. Die Studie empfiehlt daher eine staatlich initiierte, aber unter Einbindung aller Altersvorsorgeeinrichtungen organisierte Trägerschaft (Public Private Partnership). Die Trägerschaft und der umsetzende Dienstleister sollten nicht in eine Hand gelegt werden. Die Studie hebt auch hervor, dass Entscheidungen schnell und neutral getroffen werden müssen. Und es gerade im technischen Bereich auf Schnelligkeit ankommt. Das darf als Warnung vor einer neuen Großbehörde verstanden werden. Dabei spielen die politischen Rahmenbedingungen, die im Vorfeld gesetzt werden, natürlich eine Rolle.
4.Es muss auch schlicht über das "Geld" geredet werden. Wie teuer kommt die Zulieferung den Versorgungsträgern und wer bezahlt die Plattform? Denn das sind Kosten die letztendlich die Bürger*innen tragen werden. Das adressiert die Studie nicht und wird dann Gegenstand der politischen Entscheidung sein.