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Dienstag, 16.07.2019

Beitrag zur Pensionssicherung bleibt stabil: Schadenvolumen auf niedrigem Niveau

Ende 2018 waren beim PSVaG 95.100 (Vorjahr 94.795) Arbeitgeber mit insolvenzsicherungspflichtiger betrieblicher Altersversorgung gemeldet. Insgesamt stehen 11,1 Mio. (Vorjahr 10,9 Mio.) Versorgungsberechtigte unter Insolvenzschutz. Dabei handelt es sich um 4,0 Mio. Rentner und 7,1 Mio. Arbeitnehmer mit unverfallbaren Anwartschaften. Seit seinem Bestehen hat der PSVaG Ansprüche von über 1,4 Mio. Versorgungsberechtigten aus Insolvenzen gesichert. Diese Zahlen verdeutlichen die große sozialpolitische Bedeutung der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung.

Im Jahr 2018 haben den PSVaG mit 372 Insolvenzen so wenige Insolvenzen getroffen wie zuletzt in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts. Die Zahl der insolventen Arbeitgeber mit insolvenzsicherungspflichtiger betrieblicher Altersversorgung ist damit gegenüber den Vorjahren weiter zurückgegangen. Die Anzahl der durch den PSVaG zu übernehmenden Renten und Anwartschaften aus Arbeitgeberinsolvenzen ist mit 19.200 gegenüber dem Vorjahr (15.100) gestiegen, aber weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Das Schadenvolumen lag im Jahr 2018 mit 659,6 Mio. EUR leicht über dem Schadenvolumen des Vorjahres (659,1 Mio. EUR). Dabei ist schon berücksichtigt und deshalb in der Bilanz nicht unmittelbar erkennbar, dass die Rückflüsse aus Insolvenzforderungen in Höhe von ca. 184 Mio. EUR das Schadenvolumen reduzierten.

Der Beitragssatz betrug für das Geschäftsjahr 2018 2,1 Promille. Aufgrund der Schadenentwicklung der ersten Monate des Jahres 2019 ist aus heutiger Sicht für das laufende Jahr von einem moderaten Schadengeschehen auszugehen. Der Vorstand erwartet daher, dass der Beitragssatz 2019 unter 2 Promille bleiben könnte. Der durchschnittliche Beitragssatz aus den bisher 44 Geschäftsjahren liegt bei 2,7 Promille. Für die letzten fünf Jahre liegt er bei 1,6 Promille und für die letzten zehn Jahre bei 2,9 Promille.

Dem sogenannten Ausgleichsfonds wurden 479,6 Mio. EUR zugeführt. Dieser hat nun eine Höhe von knapp 3 Mrd. EUR erreicht. Der Ausgleichsfonds dient dazu, künftige Spitzenbelastungen abzufedern.

Für die im Jahre 2007 begonnene Nachfinanzierung der sogenannten "Altlast" - das sind die aus Insolvenzen bis einschließlich 2005 gesicherten, aber bis dahin noch nicht finanzierten unverfallbaren Anwartschaften - war einmalig ein Beitrag von rd. 2,2 Mrd. EUR zu erheben. Dieser wird in 15 Raten von 2007 bis 2021 fällig. Für die am 31.03.2018 fällige Rate waren 66,8 Mio. EUR zu zahlen. Von der Möglichkeit einer freiwillig vorfälligen Gesamtzahlung haben im Jahr 2018 weitere 230 Ratenzahler Gebrauch gemacht und insgesamt 2,1 Mio. EUR gezahlt.

Hinweis: Mit Spannung wird das Urteil des europäischen Gerichtshofes (C-168/18) erwartet. Aufgrund einer Vorlage des Bundesarbeitsgerichts wird in dieser Sache entschieden, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der PSVaG auch für gekürzte Pensionskassen-Versorgungen nach einer Insolvenz des Arbeitgebers einstehen muss.

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