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Michael Köhne - Versicherungskaufmann (IHK)

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Donnerstag, 22.08.2019

EIOPA will mehr Insolvenzsicherung im Bereich der Versicherungen

Worum geht es? Die EIOPA ist - wenig überraschend - der Auffassung, dass jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union eine nationale Insolvenzsicherung haben sollte, um die Versicherungsnehmer im Falle der Insolvenz des Versicherers zu schützen. Dieser Schutz sollte europaweit auf einem Mindestlevel harmonisiert und ausfinanziert sein. Gleichzeitig sollte dieser neue Schutz die Mitgliedsstaaten und Versicherer nicht überfordern. Hier denkt man an eine flexible Ausgestaltung.

Die EIOPA hat folgende Kernpunkte herausgearbeitet:

  • Die Absicherung soll dem Sitzlandprinzip folgen, damit die nationalen Aufsichten wirksam im Vorfeld die betroffenen Versicherer kontrollieren können.

  • Die Insolvenzsicherung (IGS) sollte Lebens- und Sachversicherungen abdecken, insbes. in Fällen, wo die Insolvenz des Versicherers zu bedeutenden finanziellen oder sozialen Härten für den Versicherungsnehmer führt.

  • Die Insolvenzsicherung (IGS) soll Privatpersonen sowie Kleinst- und Kleinunternehmen sichern.

  • Ein Mindeststandard der Absicherung sollte europaweit harmonisiert werden.

  • Die Insolvenzsicherung (IGS) sollte ausreichend von Seiten der Versicherer ausfinanziert sein. Dabei kann eine ausreichende Vorab-Ausfinanzierung mit einer Ausfinanzierung nach einem Insolvenzfall kombiniert werden. Die Ausfinanzierung "danach" soll restriktiv gehandhabt werden.

  • Der neue Insolvenzschutz sollte den Verbrauchern und Versicherungsnehmern klar und verständlich kommuniziert werden.

  • Grenzüberschreitend sollten die nationalen Insolvenzsicherungssysteme sich miteinander vereinbaren und in Austausch treten.

Für die private und betriebliche Altersversorgung ist wichtig, dass die EIOPA empfiehlt, dass wenn möglich, die Verträge in diesen Bereichen fortgeführt werden sollten.

Interessant ist auch der europaweite Überblick über bereits bestehende Sicherungssysteme. Hier ein Auszug mit Blick auf die Länder, die in Deutschland grenzüberschreitend tätig sind:

  • Deutschland - Sicherungsfonds (Lebens- und Krankenversicherung)

  • Großbritannien - Financial Services Compensation Scheme (Nicht-Leben und Leben)

  • Irland - Insurance Compensation Fund nur im Nicht-Lebensbereich

  • Liechtenstein - keine Angabe

  • Luxemburg - keine Angabe

Hinweis für die Praxis:

In Deutschland gibt es mit Protektor sowohl für die Lebens- wie die Krankenversicherung einen sehr gut ausgestalteten Insolvenzschutz. In der betrieblichen Altersversorgung sind allerdings Teile der Pensionskassen und alle Pensionsfonds nicht gesichert. Es fehlt entsprechendes im Sachversicherungsbereich.

Die europäische Kommission und EIOPA werden das Thema sicherlich weiterverfolgen. Es darf allerdings nach den bisherigen Erfahrungen bezweifelt werden, ob das Thema tatsächlich mit Fingerspitzengefühl und vor allem Flexibilität umgesetzt wird. Denn hier sind hohe Zusatzbelastungen insbes. bei den Staaten zu erwarten, die schon heute eine gute Sicherung haben - also z.B. Deutschland. Es steht zu befürchten, dass ein neues, teures Bürokratie-Monster aus Brüssel droht.

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