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Betriebsrenten: Schwächelnde Konjunktur lässt PSV-Beiträge steigen
Zur Jahresmitte hatte der PSVaG einen Beitragssatz von unter 2 Promille angenommen. Derzeit ist damit zu rechnen, dass der Beitragssatz 2019 deutlich höher sein wird. Er könnte zwischen 3,0 Promille und 3,5 Promille liegen. Der langjährige durchschnittliche Beitragssatz des PSVaG beträgt 2,7 Promille.
Grund für die Änderung der Prognose sind mehrere große Insolvenzen in den letzten Monaten. Diese werden nach derzeitigem Kenntnisstand zu einem deutlich höheren Schadenvolumen führen, als dies noch Mitte des Jahres zu erwarten war. Gegenüber der Börsenzeitung wollte sich der PSV zum Schadenaufwand aufgrund der Insolvenz von Thomas Cook nicht äußern, die Zeitung nannte aber als prominente Insolvenzfälle der letzten Wochen: die Gusswerke in Saarbrücken, Weber in Markdorf und den Anlagenbauer Eisenmann in Baden-Württemberg. Aufgrund des dem PSVaG gesetzlich vorgeschriebenen Finanzierungsverfahrens (Umlageverfahren) wirkt sich das Schadenvolumen direkt auf den Beitragssatz aus. Der endgültige Beitragssatz wird Anfang November 2019 festgesetzt.
Der PSVaG ist der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung. Sein alleiniger Zweck ist die Gewährleistung der betrieblichen Altersversorgung für den Fall der Insolvenz eines Arbeitgebers in der Bundesrepublik Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg.
Hinweis:
Zurzeit wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes erwartet, ob und in welchem Umfang der PSVaG bei insolventen Arbeitgebern auch defizitäre, d.h. gekürzte Pensionskassenrenten sichern muss. Für diese mögliche zusätzliche Absicherung mussten bisher keine Beiträge geleistet werden.