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Freitag, 25.10.2019

Sparplanvermittler am Grauen Kapitalmarkt: Imageproblem für die Branche

Hintergrund:

Schlagzeilen machen derzeit (wir berichteten) die Goldsparpläne, wo es trotz des stark gestiegenen Goldpreises zuletzt einige Insolvenzen mit hohen Geschädigtenzahlen gab. In den letzten 20 Jahren wurden aber auch in großer Zahl Geschlossene Fonds mit ratierlichen Einzahlungen angeboten, die aufgrund des Beteiligungscharakters keine verbindlichen Liquidationstermine oder Auszahlungstermine haben können, auch wenn dies in den Prospekten suggeriert wird.

Historie:

Im Juli 2013 trat das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft, durch das u.a. die bis dahin als Geschlossene Fonds bezeichneten Unternehmensbeteiligungen zu Alternativen Investmentfonds (AIF) wurden. Damit einher ging die Regulierung dieser Anlageform. Seither sind ratierliche Einzahlungsformen in diese Anlageart weitgehend verschwunden. Stattdessen werden vermehrt beteiligungsähnliche Sparplanformen, meist über Konstruktionen wie Nachrangdarlehn und Partiarische Darlehn, angeboten.

Die Stunde der Wahrheit dämmert in der nahen Zukunft, insbesondere bei den vor 2013 über fast zwanzig Jahre hinweg erfolgreich vermarkteten Beteiligungssparplänen, deren Zeichner nun nach und nach ins Rentenalter kommen und die Auszahlung ihrer Einlagen erwarten und erhoffen.

Perspektive:

Die Vermutung, dass die in solchen Sparplänen angesammelten Beteiligungen häufig Enttäuschungen verursachen werden, ist u.a. schon deshalb real, weil die ratierliche Einzahlung in eine Beteiligung häufig gravierende Probleme im Management des entsprechenden Unternehmens aufwerfen kann. Schließlich sind Investitionen in einem Unternehmen selten über einen langen Zeitraum sinnvoll. Das Geld wird dann benötigt, wenn eine sinnvolle Investition ansteht - und dann meist möglichst in einer Summe.

Managementprobleme ergeben sich auch daraus, dass der Liquiditätszufluss aus den Sparplänen schwankt. Anleger entscheiden sich, z.B. keine weiteren Einzahlungen zu leisten. Zwar sind die Einzahlungen meist einklagbar, was aber nichts daran ändert, dass die Raten in solchen Fällen zunächst nicht mehr weiter fließen.

Eine negative Prognose bezüglich der Auszahlungen bei solchen Sparplänen ist überdies aufgrund der meist hohen Kosten der Beteiligungen und eventueller zusätzlicher Kosten der Sparplanverwaltung zu vertreten. Häufig werden jedoch Auszahlungen nicht zum erwarteten Termin erfolgen, sondern allenfalls zu einem unbestimmten Zeitpunkt in der Zukunft.

Information der Öffentlichkeit

Während zur Zeit der Auflegung de Sparpläne das Interesse der Öffentlichkeit (Medien) meist eher gering war, dürften die meist hohen Geschädigtenzahlen dies ändern. Den Schaden haben dann nicht nur die betroffenen Anleger, sondern auch die Gesamtheit der Finanzberater, die bei der Akquisition von Neugeschäft unliebsame Diskussionen führen müssen.

Eine Statistik zu den "fällig" werdenden Unternehmenssparplänen existiert leider nicht. Brancheninsider kennen jedoch den großen Anteil von ratierlichen Einzahlungen in Unternehmensbeteiligungen vom Ende der 90er Jahre bis zum Inkrafttreten des KAGB und wissen, insbesondere die Jahre bis 2025 werden in dieser Hinsicht ereignisreich.

Rat an Finanzberater

Wer sich frühzeitig um die Beteiligungssparpläne in den Portefeuilles seiner Kunden kümmert, kann die negativen Effekte für sein Geschäft zumindest abmildern. Wer es einfach nur geschehen lässt, wird Kundenvertrauen einbüßen. Wer gar die Auszahlungsversprechen der Initiatoren positiv in seine Beratung eingebaut hat, wird im negativen Fall zumindest teilweise mitverantwortlich gemacht werden.

Dieser Beitrag wurde erstellt von Helmut Kapferer.

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