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Betriebsrenten: Beitrag zur Insolvenzsicherung springt auf 3,1 Promille
Nun gab der PSV den Beitragssatz für 2019 bekannt. Satzungsgemäß wurde Folgendes beschlossen:
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Der Beitragssatz für 2019 beträgt 3,10 Promille. Durch Multiplikation mit der Betragsbemessungsgrundlage Ihrer Versorgungsverpflichtungen ergibt sich Ihr Jahresbeitrag.
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Ein Vorschuss für 2020 wird jetzt nicht erhoben. Die Entscheidung über die eventuelle Erhebung eines Vorschusses gemäß § 10 Abs. 2 Satz 4 BetrAVG wird im ersten Halbjahr 2020 getroffen.
Dem PSV ist das Verfahren zur Finanzierung seiner Leistungen gesetzlich vorgeschrieben (§ 10 BetrAVG). Danach spiegelt sich der Schadenaufwand eines Kalenderjahres im jährlich festzusetzenden Beitragssatz wider. Der Beitragssatz wird auf die von den Arbeitgebern bis 30. September 2019 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage bezogen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen, die sich auf rd. 348 Mrd. EUR addieren. Aufgrund des Beitragssatzes von 3,1 Promille müssen die Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr somit rd. 1.079 Mio. EUR zahlen (im Vorjahr 725 Mio. EUR).
Fazit:
Der Motor der deutschen Wirtschaft "stottert". Das zeigt auch der Anstieg des Insolvenzgeschehens. Während im Vorjahr der Beitragssatz noch 2,1 Promille betrug springt er nun deutlich auf 3,1 Promille.