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Michael Köhne - Versicherungskaufmann (IHK)

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Montag, 27.04.2020

Aufschlussreiche Namensgebung

Typen

Für die nachstehende Beispielsbetrachtung haben wir uns der Warnlisten der nationalen Finanzaufsichtsbehörden, in Deutschland der "Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht" allgemein besser unter ihrem Kürzel "BaFin" bekannt, bedient.

Da wäre zum Beispiel die Firma "21TEX" von der Warnliste der BaFin. Weder eine Gesellschaftsform noch ein Unternehmenssitz ist bekannt. Wahrscheinlich haben da dennoch einige Anleger ihr Geld angelegt. Warum sollte die BaFin sonst warnen?

Ein anderes Beispiel ist die Firma "Xtrader FX", vor der die österreichische Finanzaufsicht (FMA) warnt. Solche Firmen wurden manchmal nie gegründet und haben auch keinen Firmensitz. Sie "existieren" nur kurze Zeit bis ausreichend Geld von ahnungslosen Anlegern eingesammelt ist und verschwinden dann damit weitgehend spurlos.

Die Vertrauenswürdigkeit der Schweiz als Anlageland scheint in deutschen Anlegerkreisen ungebrochen zu sein. Unter den vielen Warnungen vor Anbietern, die "Swiss" in ihrem Firmennamen verwenden, finden sich z.B. die Initiatoren der "Swiss AG" vor der die schweizerische Bankenaufsicht (FINMA) warnt sowie auch die Züricher "Swiss500", vor der in der IOSCO-Warnliste (Zusammenschluss verschiedener globaler staatlicher Warnlisten) gewarnt wird. Viele der auf nichtdeutschen Warnlisten registrierten Anbieter verfügen, soweit vorhanden bzw. aktiv, über eine Homepage in deutscher Sprache, womit dann klar ist, auf welche Anlegergruppe ihr Angebot zielt. Dass "schweizerisch" nicht so professionell klingt wie "Swiss" ist wohl der Grund dafür, dass diese Anbieter meist die englische Schreibweise wählen.

"Deutsch" als Namensbestandteil ist wiederum sehr beliebt, auch wenn der Firmensitz im Ausland ist, wie zum Beispiel bei der "Deutsch Invest Ltd." aus Genf (FINMA-Warnliste) oder "Deutsche Crypton" aus Bern (BaFin). Als rein deutsches Angebot gibt es den Deutsch-Zusatz natürlich auch z.B. bei "Deutsche Wertlager (DWL)" aus Kolbermoor bei Rosenheim, einem Goldanlagenanbieter, der im Juni 2019 Insolvenzantrag gestellt hat.

Der gleichfalls beliebte und deshalb vielfach missbrauchte Namensbestandteil "Global" dürfte im Zuge der Corona-Krise seine Attraktivität teilweise einbüßen. Vertrauensbestandteile dieser Art in den Firmennamen von dubiosen Finanz-Anbietern gibt es in vielen Formen. Manchmal wird aber auch einfach so getan als ob man eine als vertrauenswürdig bekannte Bank oder Versicherung oder dergleichen sei. Gelegentlich wird auch versucht, mit Prominentennamen zu punkten. An Einfallsreichtum fehlt es gelegentlich auch nicht. Ein gutes Beispiel ist die Firma "Black Panda Loans" von der Warnliste der britischen Finanzaufsicht (FCA).

Homepages

Wer sich die Mühe macht, die manchmal wenigstens kurzfristig vorhandenen Homepages einiger Anbieter anzuschauen, der stellt eine merkwürdige Parallelität in deren Gestaltung fest, als ob diese immer von demselben Webdesigner mit der Vorgabe wenig Inhalt und viel Glitter gestaltet seien. Besondere Vorsicht ist natürlich dann angebracht, wenn, was häufig vorkommt, auf der Homepage kein einziger Eigenname eines Verantwortlichen auftaucht. Aber Achtung: Ein aktueller Trend ist es, auf der Homepage ausschließlich die Eigennamen von Sekretärinnen, Buchhaltern und dergleichen, oft mit Bild, zu nennen.

Fazit

Die Seriositätsrecherche bei Anbietern von Finanzprodukten mit den hier beschriebenen Merkmalen hat den Vorteil der Einfachheit und Schnelligkeit. Zumindest ist ein Treffer bei der Namensrecherche ein guter Grund, das Angebot noch einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Es ist übrigens nicht verboten, bei der Auswahl und Beurteilung von Anbietern seinen gesunden Menschenverstand einzusetzen. Das erspart im Schadenfall peinliche Fragen.

Dieser Beitrag wurde erstellt von Helmut Kapferer.

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