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Michael Köhne - Versicherungskaufmann (IHK)

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Dienstag, 12.05.2020

Bedeutung der Betrieblichen Versicherungen in der Corona-Krise

So geht der Beitrag "Versicherungsschutz bei Pandemien und Coronavirus - Rechtsschutz, Haftpflicht, D&O, Kfz" u.a. der Frage nach, ob ein Arzt mit Konsequenzen rechnen muss, wenn sich Patienten nachweislich in seiner Praxis angesteckt haben. Zudem bietet die Arzt-Haftpflichtversicherung für das Engagement von Ärzten in der Sicherstellung der Versorgung während der Corona-Krise Deckung. Doch gilt dies auch für Ärzte im Ruhestand, die nun vielerorts als Praxisvertreter wieder aktiv werden? Tritt eine möglicherweise bestehende D&O-Versicherung für Vermögensschäden ein, die infolge des Coronavirus entstanden sind? Wie sieht es mit den abgemeldeten Fahrzeugen bei Busunternehmen, Fuhrparks, Betriebsflotten usw. in Zeiten der Pandemie aus? Welche Besonderheiten ergeben sich hier in der Kfz-Versicherung?

Wenn beispielsweise infolge von Absatz- oder Liquiditätsproblemen mehr Firmen Insolvenz anmelden, dürfte dies bei den Kreditversicherern zu höheren Ausfällen führen. Doch wenn Kreditversicherer den Warenverkehr nicht mehr absichern, dann können die Lieferketten reißen und es kommt zu Produktionsausfällen. Was bedeutet dies wiederum für die Kreditwürdigkeit von Unternehmen? In der Transportversicherung gilt generell, dass Versicherungsschutz besteht, wenn es einen Substanzschaden an der zu liefernden Ware oder einen Verlust dieser Ware gibt. Hier sind unterschiedliche Szenarien denkbar. Diese und weitere Fragestellungen zu den Themen Messe- und Ausstellungsversicherung sowie Veranstaltungsausfalldeckungen greift der Fachbeitrag "Versicherungsschutz bei Pandemien und Coronavirus - Kredit, Transport, Messe und Ausstellungen, Veranstaltungen, Reise" auf.

Steht die Produktion aufgrund der Pandemie still, so stellt sich die Frage, ob Betriebsunterbrechungsversicherungen Ersatz leisten. Auch der Betriebsschließungsversicherung kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Unter bestimmten Voraussetzungen tritt sie in diesen Fällen ein. Sie gleicht mögliche Umsatzausfälle und schadenbedingte Mehrkosten aus. Hier gilt es, die jeweiligen Umstände zu prüfen, um den Umfang des Versicherungsschutzes prüfen zu können. Ob auch Sachversicherungen oder technische Versicherungen zum Einsatz kommen, wenn von Schäden durch Corona die Rede ist, wird im Beitrag "Versicherungsschutz bei Pandemien und Coronavirus - BU, BSV, Sach, TV" beleuchtet.

Die umfassenden Beiträge von Autor Jörg Heidemann lesen Sie im Versicherungshandbuch - Betriebliche Versicherungen.

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