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Altersvorsorge 
Dienstag, 13.10.2020

Betriebliche Altersvorsorge: Weniger Geld durch Kurzarbeit

Die zunächst bis Ende 2020 befristeten Regelungen zum vereinfachten und erhöhten Bezug von Kurzarbeitergeld werden nahtlos bis Ende 2021 verlängert. Das hat das Bundeskabinett Mitte September beschlossen. Wichtige Eckpunkte des aktuellen Beschlusses:

  • Betriebe, die 2020 Kurzarbeit eingeführt haben, dürfen diese bei Bedarf bis 31.12.2021 fortführen.

  • Der Antrag bleibt möglich, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall von mehr als 10 % betroffen sind. Vor Corona lag die Antragsschwelle bei einem Drittel der Belegschaft.

  • Beschäftigte, deren Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber längerfristig um mindestens 50 % reduziert wurde, erhalten ab sofort ein höheres Kurzarbeitergeld als Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge sinken

Der Beschluss soll Unternehmen und Beschäftigten angesichts der nach wie vor unsicheren wirtschaftlichen Aussichten mehr Planungssicherheit verschaffen. Allerdings könnte er für Millionen von Beschäftigten zu negative Spätfolgen führen. Denn das Kurzarbeitergeld federt zwar einen Großteil der Einbußen beim aktuellen Nettogehalt ab. Allerdings ergeben sich negative Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge. Aufgrund der geringeren Vergütung reduzieren sich in der Regel nämlich auch die Einzahlungen in betriebliche Vorsorgeverträge. Dadurch sinken die späteren Rentenansprüche. Denn das Kurzarbeitergeld wird als sozialversicherungs- und lohnsteuerfreie Lohnersatzleistung gewährt. Zur Ermittlung der Einzahlungsbeträge in einen betrieblichen Vorsorgevertrag wird es deshalb nicht herangezogen.

Millionen von Kunden betroffen

Nach Angaben der BA bezogen im Juni 2020 fast 5,4 Millionen Menschen Kurzarbeitergeld - weitaus mehr als während der Finanzkrise 2008/2009. Viele von ihnen dürften ergänzend zur gesetzlichen und privaten Altersvorsorge auch über einen betrieblichen Vertrag für den Ruhestand vorsorgen. In Phasen der Kurzarbeit fallen die Einzahlungen geringer aus. Das gilt sowohl für vom Arbeitnehmer selbst finanzierte Beiträge (Entgeltumwandlung), als auch für Beitragszahlungen, die vom Arbeitgeber getragen werden. Fazit: Das Thema Kurzarbeit liefert einen aktuellen Beratungsanlass, um sich bei Ihren Kunden als professioneller Problemlöser zu profilieren und Auswege aus der aktuellen Situation aufzuzeigen, sowie grundlegende Hilfestellung in puncto betrieblicher und privater Altersvorsorge zu geben.

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