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BaFin-Umfrage zu physischen Edelmetallen
Hintergrund:
Der Titel der Umfrage "Physische Edelmetall als mögliche Alternative in der Niedrigzins-/Negativzinsphase" zeigt einen Zusammenhang auf, der, neben großsprechirischen Aussagen von sog. Experten, sicher oft entscheidend für die Erwerbsentscheidung der Anleger ist. Gefragt wurden "in Deutschland ansässige volljährige Interrnetnutzer" im August 2020 nach deren Investitionsbereitschaft, nach deren Kenntnisse und Erwerbsformen bei getätigten und bei geplanten Investitionen sowie dem Anteil an ihrem jeweiligen Gesamtvermögen. Hinzu kamen Fragen nach den Vertriebskanälen, den genutzten Informationsquellen und den Erwerbsmotiven.
Ergebnisse (Auswahl)
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26 % der Befragten haben bereits in physische Edelmetalle investiert, bei 12 % besteht eine entsprechende Bereitschaft.
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19 % derjenigen Anleger, die bereits entsprechend investiert haben, verwahren ihre Bestände beim Anbieter. Bei den Befragten, die einen Erwerb erwägen, wollen 25 % das Verwahrangebot des Anbieters wahrnehmen.
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40 % der Befragten, die bereits in physischen Edelmetallen angelegt haben, investierten mehr als 10 % ihres Vermögens.
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50 % der Befragten die bereits angelegt haben, investierten über Anbieter im Internet oder über Online-Portale.
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Bei den Informationsquellen verlassen sich die meisten Befragten auf (in dieser Reihenfolge) Internetrecherchen, auf Freunde und Bekannte, ihre Bank, Medien, Werbung usw. Freie Finanzberater kommen in der Aufzählung nicht vor.
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12 bis 15 % der Befragten, die bereits investiert haben, hält Wertpapiere wie Aktien und Investmentfonds für nicht geeignet
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33 % derjenigen, die bereits investiert haben, ist der Meinung, dass keine Verlustrisiken bestünden, 83 % hält sie für eine sichere Kapitalanlage, die sogar Inflationsschutz (79 %) gewähre und die sicherer sei als Spareinlagen bei Banken (78 %).
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29 % der Befragten, die bereits investiert haben, glauben, dass beim Kauf von physischen Edelmetallaalgen keine weiteren Kosten wie Aufgeld, Transaktionskosen, Verwaltungsgebühren entstehen. 22 % glaubt, dass es keine Vertriebsvergütungen (Provisionen) gibt.
Auswertung aus der Sicht der Berater und Vermittler
Das Ergebnis dieser Umfrage deckt sich in einigen Bereichen mit der jüngst, gleichfalls von der BaFin, initiierten und veröffentlichten Graumarktstudie (wir berichteten). In beiden Fällen wird deutlich, dass die deutschen Anleger ihrem etatmäßigen Berater meist nicht zutrauen, sie mit Informationen zu Produkten, die außerhalb der Standards Investmentfonds und Versicherungen angesiedelt sind, zu versorgen.
Noch deutlicher wie bei den Graumarktanlagen gibt es keinerlei Hinweis darauf, dass, laut dieser Umfrage, bei der Anlage von in Edelmetallen freie Berater überhaupt eingeschaltet werden. Die Anleger beziehen offenbar ihre Informationen zu Edelmetallen insbesondere aus dem Internet und von Freunden und Bekannten. Wenn die Hälfte der Befragten angibt, über den Direktvertrieb oder über Online-Portale, in beiden Fällen also mit großer Wahrscheinlichkeit ohne jede fachliche Beratung, investiert zu haben, dann spricht das für sich.
Was läuft schief?
Zunächst verzichtet der deutsche Gesetzgeber weitgehend auf die Regulierung des Vertriebs von Edelmetallen ebenso wie auch von Graumarktprodukten. Die Anbieter können so unbehelligt fast beliebige dubiose oder auch betrügerische Anlageformen installieren und dafür entsprechenden Vertrieb einsetzen.
Die Versäumnisse des deutschen Gesetzgebers bei der Regulierung des Finanzmarktes haben, zusammen mit dem Aufkommen des Internets, dazu geführt, dass seriöse Finanzberatung mit nicht immer sinnvollen Regularien zu einem administrativen Moloch geworden ist. Seriöse Finanzberater erleiden so massive Wettbewerbsnachteile gegenüber den Täuschern und Betrügern der Branche.
Hinzu kommt, dass die etatmäßigen Berater der jeweiligen Kunden gerne Themengebiete des grauen Kapitalmarktes oder eben auch das Thema Edelmetallanlagen im Beratungsgespräch meiden, weil sie sich dafür nicht ausreichend fachkompetent fühlen. Viele Berater stört dabei nicht, dass durch Meiden und Verschweigen dieser Produktformen im Kundenkontakt, soweit sie sich bereits im Vermögen der Anleger befinden, automatisch unvollständige Kundenanalysen entstehen, die wiederum folgerichtig den Vorwurf der Falschberatung auslösen. Außerdem sehen viele Berater nicht die Notwendigkeit, ihre Kunden über Betrügereien am Finanzmarkt zu informieren, was viel Anlegerleid verhindern würde.
Fazit
Der Gesetzgeber und die Finanzberater könnten an den vermögensvernichtenden Praktiken unseriöser Anbieter eine Menge ändern.
Dieser Beitrag wurde erstellt von Helmut Kapferer.