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Kurzfristige Geldanlage: Negativzinsen auf dem Vormarsch
Kurzzeit-Parken wird teurer - zumindest für viele Bankkunden. Hintergrund ist die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank EZB. Seit 2014 zahlen Banken und Sparkassen auf kurzfristig bei der EZB geparkte Liquidität einen negativen Einlagesatz, seit 2019 beträgt er minus 0,5 %. Die steigenden Kosten geben inzwischen immer mehr Institute an ihre Kunden weiter. Statt Kundenguthaben auf Tages- oder Girogeldkonten zu verzinsen, verlangen sie für Anlagebeträge oberhalb eines bestimmten Freibetrages ein Verwahrentgelt. Das gilt mittlerweile nicht nur für Filialbanken, sondern auch für verschiedene Direktbanken, die bislang gerne mit kostenlosen Konten und attraktiver Verzinsung um Kunden warben.
Immer mehr Privatkunden betroffen
Waren 2019 noch fast ausschließlich Firmenkonten mit sechsstelligen Anlagebeträgen von Negativzinsen betroffen, fallen Verwahrentgelte inzwischen zunehmend auch für private Giro- oder Tagesgeldkonten an. Und die Freibeträge sinken: Kleine Sparkassen und Genossenschaftsbanken gewähren zum Teil nur noch kostenfreies Parken für Guthaben von maximal 5.000 oder 10.000 EUR, zeigt die Auswertung von knapp 1.300 Banken und Sparkassen durch Biallo. Vereinzelt werden Negativzinsen sogar ab dem ersten Euro fällig. Das Gros der Banken erhebt dabei Sätze von 0,4 bis 0,5 %, Tendenz steigend: Eine Trendwende in der Zinspolitik der EZB erscheint derzeit nicht in Sicht, ein weiteres Absenken des Einlagesatzes in den kommenden Monaten dagegen nicht ausgeschlossen. Berater sollten sich deshalb auf vermehrte Nachfragen betroffener Kunden einstellen und ihnen Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.
Strafzinsen - was nun?
Zumindest für bestehende Konten halten Verbraucherschützer die pauschale nachträgliche Einführung von Negativzinsen per Preisaushang für problematisch. So hat beispielsweise das Landgericht Tübingen einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Volksbank Reutlingen teilweise stattgegeben (Az.: 4 O 187/17). Viele Banken erheben Negativzinsen deshalb nur für Neukunden, die sie von vorneherein auf diesen Posten hinweisen. Bestandskunden haben in der Regel einen gewissen Verhandlungsspielraum. Wer Negativzinsen vermeiden will, kann also beispielsweise versuchen, mit seiner Bank einen höheren Freibetrag für sich auszuhandeln. Alternativ können Kunden größere Guthaben auf mehrere Tagesgeld- und Girokonten verteilen. Regelmäßig veröffentlichte Zinsvergleiche, beispielsweise von der Stiftung Warentest, zeigen, welche Banken Konten nach wie vor kostenfrei führen oder sogar minimal verzinsen.
Versicherungsschutz für Bargeld überprüfen
Um hohe Zinszahlungen an die EZB zu vermeiden, haben die Banken eine naheliegende Gegenstrategie entwickelt: Statt überschüssige Gelder kurzfristig auf dem Zentralbankkonto zu parken, legen sie einfach Bares in den Tresor. Laut Monatsbericht der Deutschen Bundesbank haben sich die Kassenbestände der deutschen Banken bis Anfang 2021 nahezu verdreifacht. Diesen Weg wählen offenbar auch viele Kunden: Obwohl die Kunden seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie immer öfter bargeldlos zahlen legt die Nachfrage nach Bargeld im Euroraum nach Angaben der Deutschen Bundesbank Monat um Monat zu.
Doch weder unter der Matratze noch im heimischen Safe sind Bargeld und Wertsachen ausreichend versichert. Berater sollten ihre Kunden im Gespräch prophylaktisch auf die Wertobergrenzen der Hausratversicherung hinweisen und im Rahmen eines jährlichen Depotchecks alternative Anlagemöglichkeiten besprechen.