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Michael Köhne - Versicherungskaufmann (IHK)

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Montag, 10.05.2021

Gefährliche Hilfsangebote

Beispielsfall 1

Wenn irgendwo auf der Welt eine Kapitalanlage sich als Verlust oder Totalverlust für die betroffenen Anleger herausgestellt hat, dann sind, wie in der Natur, die Geier nicht weit. Regelmäßig geschieht es, dass die betroffenen Anleger Hilfsangebote unterbreitet bekommen. Diese Hilfsangebote kommen dann manchmal, allerdings nur scheinbar, von Finanzaufsichtsbehörden.

Unter dem 5. Mai. warnt die deutsche Finanzaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) (ähnliche Warnungen finden sich auch auf den Homepages der Finanzaufsichtsbehörden vieler Länder) unter folgender Überschrift vor gefälschten Schreiben mit dem Absender BaFin:

"BaFin warnt Geschädigte von Handelsplattformen vor gefälschten Schreiben der BaFin und angeblichen Hilfsangeboten"

Die BaFin bietet mit diesen Schreiben angeblich an, die verloren geglaubten oder eingefrorenen Anlegerinvestitionen gegen eine Gebühr in Höhe von 10 % bis 14 % der Schadensumme wieder freizugeben.

Die BaFin verweist darauf, dass die gefälschten Briefe mit großer Wahrscheinlichkeit von den Anbietern, auf die die betroffenen Anleger hereingefallen sind, stammen. Schließlich können nur sie Details wie Adresse und Anlagebetrag, wie sie in den Schreiben genannt werden, kennen.

Im vorliegenden Fall nennt die BaFin auch die "Handelsplattformen" www.option888.com, www.richmondfg.com und www.xmarkets.com, die der aktuelle Anlass für diese Warnung waren und die auch in der BaFin-Warnliste enthalten sind.

Die BaFin rät allen Betroffenen sich auf auf keinen Fall das Angebot einzulassen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten.

Beispielsfall 2

Insbesondere bei Schadenereignissen im Beteiligungsbereich werden die betroffenen Anleger häufig aufgefordert, sogenannten Interessensgemeinschaften (IG) beizutreten. Es mag durchaus auch sinnvolle derartige Angebote, bei denen auch eine wirkliche Interessenswahrnehmung für die betroffenen Beteiligten stattfindet, geben. Sehr häufig allerdings verfolgen, nach unserer Beobachtung, die Initiatoren solcher IGs Ziele, die nicht oder teilweise nicht im Interesse der Anleger sind.

So ist immer wieder zu beobachten, dass erfolgreiche Vermittler der jeweiligen Beteiligungen eine IG gründen. Sie wollen dabei von der Haftung für ihre Aussagen im Beratungsgespräch ablenken. Das gelingt häufig, weil die Anleger freudig zustimmen in der Hoffnung, dass Ihnen geholfen wird. Auch die Anbieter selbst oder ein Treuhänder treten gelegentlich als Gründer einer IG auf. Beide können natürlich nicht als unbefangen gelten.

Leider zieht sich dann die versprochene Hilfe lange hin, und zwar so lange, bis die Verjährungsfrist für eine Schadenersatzklage abgelaufen ist. Danach hören die Betroffenen meist nur noch wenig von "ihrer" IG. Oft fordert die Interessengemeinschaft Gebühren für ihre Tätigkeit, sodass deren einziger Effekt aus Anlegersicht darin besteht, dass sich die Schadensumme beim betroffenen Anleger um diese Gebühren erhöht.

Nicht selten fordert die IG ihre Mitglieder auf, bestimmten Beschlüssen zuzustimmen. Dabei werden oft falsche Gründe für die Notwendigkeit dieser Beschlüsse genannt, deren Wirkung und Tragweite zudem von den Anlegern ohnehin nicht beurteilt werden kann.

Auch wenn die Initiatoren der Interessengemeinschaft seriöse Ziele verfolgen, hilft dies oft nicht wirklich. Die Einzelfälle differieren meist so sehr im Detail, dass eine gemeinsame Wahrnehmung von Interessen mit anderen Geschädigten selten Erfolg verspricht.

Oft sind solche Angebote zum Beitritt zu Interessengemeinschaften so formuliert, dass der Anschein entsteht, die Mitgliedschaft sei alternativlos - was kaum der Fall sein kann.

Was tun?

Hilfe im Falle eines Vermögenschadens kann nur im Rahmen eines seriösen Rechercheprozesses erfolgreich sein. Zunächst muss, wegen des drohenden Ablaufes, sehr schnell die Verjährungsfrage geklärt werden. Danach muss der genaue Ablauf erfasst werden, mit dem Ziel, eine Entscheidungsgrundlage für oder gegen weitere kostenbelastete Recherche- und Verfahrensschritte zu schaffen. Dann erfolgt gegebenenfalls die finale Recherche, in der der Fall detailliert aufgearbeitet wird mit dem Ziel eines Vergleiches mit dem jeweiligen Anbieter oder Vermittler oder einer Schadenersatzklage. Das kann nur durch einen unbefangenen neutralen Dienstleister begleitet werden.

Ein solcher Anbieter ist z.B. die Deutsche Finanz Recherche GmbH, in Schlüchtern, die nach dem genannten Ablaufschema arbeitet. Die Gesellschaft bietet einen kostenfreien Erstkontakt an.

Ein Rat zum Schluss ...

... dessen Nichtbeachtung in aller Regel dafür sorgt, dass kaum noch Chancen auf Rückholung der gefährdeten Anlegergelder bestehen:

Sobald Anleger erkennen, dass ihre Investition gefährdet ist, sollten sie, auch wenn es schwerfällt, den Kontakt zu Personen (Berater/Vermittler) und Firmen (z.B. Anbieter, Treuhänder usw.), die mit dem Anlagefall in Verbindung stehen, konsequent abbrechen. Dies gilt auch bei einer Interessengemeinschaft (Beispiel 2), solange nicht eindeutig feststeht, dass diese von Personen geführt wird, die nichts mit dem Anbieter oder dem Vermittler zu tun haben. Aber wann weiß man das schon?

Dieser Beitrag wurde erstellt von Helmut Kapferer.

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